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Inspektionen

I. Inspektion

Die I. Inspektion ist für alle deutschen militärischen Lehrgangsteilnehmer am BSprA in Hürth zuständig.

II. Inspektion

Die II. Inspektion ist für alle ausländischen Lehrgangsteilnehmer am BSprA in Hürth zuständig. Für diese Lehrgangsteilnehmer wird durch die Inspektion ein umfangreiches Betreuungsprogramm geplant, vorbereitet und durchgeführt.

III. Inspektion

Die III. Inspektion ist an der Außenstelle des Bundessprachenamtes in Naumburg/Saale und dort sowohl für die deutschen als auch für die ausländischen Lehrgangsteilnehmer zuständig; sie ist damit die einzige "gemischte" Inspektion.

Die III. Inspektion an der Außenstelle des Bundessprachenamtes in Naumburg/Saale ist sowohl für die deutschen militärischen als auch für die ausländischen Lehrgangsteilnehmer zuständig; sie ist damit die einzige "gemischte" Inspektion. Auch durch diese Inspektion wird insbesondere für die ausländischen Lehrgangsteilnehmer ein umfangreiches Betreuungsprogramm geplant, vorbereitet und durchgeführt.

IV. Inspektion

Die IV. Inspektion am Sprachenzentrum West in Münster ist für alle deutschen militärischen Lehrgangsteilnehmer zuständig.


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Stand vom: 01.10.2008 | Autor: Pressestelle Bundessprachenamt