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Stellenausschreibungen

Stellenausschreibungen Bundessprachenamt Hürth
Stellenausschreibungen Bundessprachenamt Hürth.
Fotomontage: Bundessprachenamt/ R.Krüger

Das Bundessprachenamt sucht wiederkehrend qualifiziertes Personal für die Abteilungen Sprachmittlerdienst (Übersetzen, Dolmetschen, Terminologiearbeit) und Sprachausbildung (Sprachlehrkräfte für Englisch und andere Sprachen sowie Deutsch als Fremdsprache).

Ihr Ansprechpartner:

Bewerbungen und Anfragen richten Sie bitte per E-Mail an:
E-Mail Bewerbungen@bundessprachenamt.de

Das Bundessprachenamt sucht ständig:

Muttersprachler/innen Albanisch, Bosnisch, Kroatisch, Serbisch, Dari oder Somali für den Einsatz als Sprachmittler/in im Auslandseinsatz.
Initiativbewerbungen, auch mit anderen Sprachkompetenzen, werden gern entgegengenommen.

Ihre Voraussetzungen:

  • deutsche Staatsbürgerschaft
  • muttersprachliche Beherrschung einer der oben genannten Sprachen
  • muttersprachliche oder muttersprachähnliche Beherrschung der deutschen Sprache
  • Bereitschaft zur Teilnahme an Auslandseinsätzen der Bundeswehr
  • Bereitschaft zur Erlangung des erforderlichen Impfstatus
  • Bereitschaft, sich einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz zu unterziehen

Wir bieten:

  • eine attraktive und abwechslungsreiche Tätigkeit als Übersetzer/Dolmetscher, ggf. mit Zeitarbeitsvertrag
  • die einsatzspezifischen Auslandsverwendungszuschläge

Über das Bundessprachenamt:

Das Bundessprachenamt ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung und zentraler Dienstleister für den fremdsprachlichen Bedarf der Bundeswehr. Es unterstützt die Auslandseinsätze der Bundeswehr in allen sprachlichen Belangen.

Ihr Ansprechpartner:

Bewerbungen und Anfragen richten Sie bitte per E-Mail an:
E-Mail BSprAUAE@bundeswehr.org
oder per Post an:
Bundessprachenamt
- Unterstützung Auslandseinsätze -
Postfach 11 63
50328 Hürth

Telefonische Rückfragen richten Sie bitte an:
02233/593-5303 oder -5263.
http://www.bundessprachenamt.de


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Stand vom: 09.12.2009 | Autor: Pressestelle Bundessprachenamt