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Prüfungen nach Lehrgängen

Die Prüfungen dienen dem Nachweis von fremdsprachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten, die zur Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben erforderlich sind. Unterschieden wird zwischen verwendungsbezogenen und fachsprachlichen Prüfungen.

Verwendungsbezogene Prüfungen

Die vier Grundfertigkeiten werden einzeln auf den vier Leistungsstufen mit leistungsstufenorientierten Prüfmitteln überprüft und in der folgenden Reihenfolge dokumentiert:

  • H / Hören
  • M / Sprechen
  • L / Lesen
  • S / Schreiben

Während der Lehrgänge erfolgt keine Benotung der Leistungen.

Standardisierte Abschlussprüfungen finden in folgenden Sprachen statt:

  • Deutsch als Fremdsprache
  • Englisch
  • Französisch
  • Italienisch
  • Polnisch
  • Portugiesisch
  • Russisch
  • Spanisch
  • Tschechisch

Eine Abschlussprüfung ist für die übrigen Sprachen in der Regel nicht vorgesehen. Leistungskontrollen und Kurztests geben sowohl den Lehrkräften als auch den Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmern Hinweise über den erreichten Kenntnisstand. Dieser wird den personalbearbeitenden Stellen und dem Lehrgangsteilnehmer/der Lehrgangsteilnehmerin in Form eines schriftlichen Berichts mitgeteilt.


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Stand vom: 01.10.2008 | Autor: Pressestelle Bundessprachenamt