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Interministerieller Fremdsprachenunterricht

Um den besonderen dienstlichen Anforderungen der Obersten Bundesbehörden Rechnung zu tragen, führt das Bundessprachenamt in den Räumen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (Berlin und Bonn), des Bundesministeriums für Finanzen (Berlin), des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (Bonn) sowie des BMVg in Bonn verwendungsbezogenen und fachsprachlichen Unterricht in Form von dienstbegleitenden Kursen und Blockkursen durch. Die Kurse sind ausschließlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien zugänglich und können von Beschäftigten nachgeordneter Bereiche nicht genutzt werden.

Einzelheiten sind in einer ressortübergreifend abgestimmten Konzeption festgelegt.


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Stand vom: 01.10.2008 | Autor: Pressestelle Bundessprachenamt